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Bei Hochhäusern, Gebäuden mit komplexen Konstruktionen und Gebäuden mit höheren Anforderungen an die Standsicherheit müssen die statischen Unterlagen nach der Erstellung durch den Tragwerksplaner noch einmal unabhängig überprüft werden. Der Tragwerksplaner stellt die Prüfpflicht anhand eines Kriterienkatalogs fest. Zuständig für die Prüfung sind Prüfsachverständige oder Prüfingenieure der entsprechenden Fachrichtung.
Der Tragwerksplaner erstellt auf der Grundlage der Architektenpläne und der geltenden Normen eine statische Berechnung (Statik) zum Nachweis der Standsicherheit des geplanten Gebäudes.